Wohnung und Job kündigen
Wohnung
Wir hatten eine Wohnung zur Miete und hatten eigentlich nur die Option zu kündigen oder uns ggf. Untermieter zu suchen. Eine Untervermietung kam dann aber doch nicht in Frage, da man bei einer Untervermietung an die Stellung des Vermieters tritt und somit für jegliche Schäden haftbar ist. Ehrlicherweise gibt es ja dann auch immer wieder Fälle von Mietnomaden oder sonstigen Mietern, die einem alles kaputt machen, da hatten wir keine Lust zu und das Risiko ist auch zu groß. Außerdem benötigt es die Zustimmung Deines Vermieters, falls du also Untervermieten möchtet solltet Du Dir diese erst einholen. So haben wir es geschafft unseren größten Fixkostenpunkt auf null zu minimieren.
Es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, falls es Vertraglich nicht anders geregelt ist. Wir haben an unsere Verwaltung eine Kündigung geschickt und um eine Bestätigung gebeten, am 29.03.25 erfolgte dann die Übergabe an die neuen Mieter.
Denk auch in dem Zuge daran Verträge rechtzeitig zu kündigen, da auch diese Individuelle Kündigungsfristen haben z.B. Strom, Gas, Internet und Hausratversicherung.
Solltest Du Eigentum besitzen, egal ob Haus oder Wohnung ist natürlich individuell für Dich zu entscheiden, wie du hier vorgehen willst. Auch hier hast Du die Möglichkeit einer Untervermietung. Hier solltest Du aber entweder Verwandte in der Nähe haben, die sich um das Objekt kümmern können oder eine Verwaltung hinzuziehen. Hier ist es vermutlich schwierig die Fixkosten komplett zu reduzieren, das musst du immer mit berechnen und im Hinterkopf haben.
Job
Klassische Kündigung
Mit einer Gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen kannst Du Deinen Job kündigen, falls vertraglich nicht anders vereinbart. Ich (Eva) habe bereits drei Monate vorher gekündigt, einfach um meinen Arbeitgeber ein bisschen bei der weiteren Planung zu Unterstützen. Flo hatte einen Abfindungs Vertrag mit seinem alten Arbeitgeber und ist bereits zum Jahreswechsel aus dem Betrieb ausgeschieden.
Solltest Du noch einen Zeitraum haben zwischen Beschäftigungsverhältnis und Reise, musst Du daran denken Dich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Es ist durchaus möglich dass Du dich für den Zeitraum noch freiwillig gesetzlich versichern müsst.
Sabbatical
„Sabbatical Phase“ Diese Phase muss im Vorfeld geklärt und geplant werden. Du arbeitest Vollzeit, erhältst aber nur einen Teil deines Gehaltes. Die ausstehende Summe erhälst du dann während Deines Sabbaticals.
„Unbezahlter Urlaub „ Hier kannst Du für Deinen festgelegten Zeitraum unbezahlten Urlaub nehmen, hier wirst du freigestellt und bekommst dementsprechend kein Gehalt.
„Überstunden / Urlaubstage“ Hier hast Du die Möglichkeit angesammelte Überstunden und Urlaube zu nehmen, das ermöglicht es Dir für diesen Zeitraum weiterhin Gehalt zu bekommen.
„Individuell“ Verschiedene Arbeitgeber haben verschiedene Modelle, frage einfach bei Deinem Arbeitgeber an, was er dir ermöglichen kann.
