In Deutschland gemeldet bleiben oder abmelden?
In Deutschland gemeldet bleiben während Deiner Reise
Wenn Du während Deiner Reise weiterhin in Deutschland gemeldet sein möchtest, Du aber keine eigene Wohnung mehr hast, kannst Du Dich z.B. bei Familie oder Freunden anmelden. Diese müssen Dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, mit dieser kannst Du dann zum Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen nach auszug aus deiner Wohnung.
Wir wären aber nicht in Deutschland, wenn es nicht doch einen haken geben würde. Da Du hier einen Wohnsitz beziehst, in dem Du garnicht wohnst, könnte man Dir eine Scheinanmeldung unterstellen. Das ist in Deutschland illegal und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Frage ist natürlich inwiefern das irgendeine Behörde überprüft. Wenn Du Dich für diesen Weg entschieden hast, musst du nur noch überall Deine neue Adresse angeben und los gehts.
Aus Steuerrechtlichen Gründen greift hier die 183 Tage Regelung, die festlegt wo du inwiefern Steuerpflichtig bist. Wenn du dich mehr als 183 Tage nicht im Land befindest, hast du eigentlich die Pflicht Dich mit Deinem Wohnsitz in Deutschland abzumelden.
Deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden
Wenn Du Dich dazu entscheidest Deinen Wohnsitz abzumelden, dann musst du spätestens 14 Tage nach Deinem Auszug (frühstens 7 Tage vorher) zum Einwohnermeldeamt und Dich dort abmelden. Du musst Dein erstes Auslandsziel angeben, eine genaue Adresse war bei mir nicht nötig. Du erhälst dann einen Aufkleber auf Deinen Personalausweis „ohne Wohnung in Deutschland“ und Deine Abmeldebescheinigung. Wichtig zu erwähnen ist hier das du nur Deinen Wohnsitz aufgibst, aber natürlich weiterhin Deutscher Staatsbürger bleibst! Du kannst dich nach Deiner Reise ganz einfach wieder anmelden.
Wohnsitz behalten und Wohnsitz abmelden
- Du hast einen Wohnsitz und eine Meldeadresse
- Deine Post kann wie gewohnt zugestellt werden
- Du kannst Wählen
- Du musst deine Kündigungsfristen für Verträge einhalten
- Du bist weiterhin Steuerpflichtig in Deutschland
- Das austreten aus der Krankenkasse kann kompliziert werden
- Du kannst weiterhin ein Auto besitzen
- Dein Gewerbe kann ganz normal weiterlaufen
- GEZ Steuern müssen weiter gezahlt werden (wenn diese nicht bereits vom Vermieter gezahlt werden)
- Du hast keinen Wohnsitz
- Deine Post muss ggf. an Familie und Freunde weitergeleitet werden als „Empfangsbevollmächtigte Person“
- Du bist nicht berechtigt zu Wählen, bzw. musst dich selbstständig im Wahlregister eintragen lassen um Unterlagen zu erhalten
- Du hast ein Sonderkündigungsrecht mit deiner Abmeldebescheinigung
- Du bist ggf. nicht mehr Steuerpflichtig, je nach dem ob du noch Einkommen aus Deutschland hast!
- Du kannst deine Krankenkasse mit deiner Abmeldebestätigung kündigen
- Du darfst kein Auto auf Deinem Namen zugelassen haben
- Du musst Dein Gewerbe ummelden und eine neue Betriebsstätte angeben z.B. bei Famile und Freunden
- GEZ befreit
Wie Du sehen kannst ist die Frage sehr individuell zu beantworten und muss auf Deine Bedürfnisse abgestimmt werden. *positiv *negativ *neutral